Beauftragung fremder Unternehmen (BHV)

Mitversichert ist - nach Maßgabe der Betriebsbeschreibung gemäß Ziffer I 2 - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Verrichtungen im Interesse des versicherten Betriebes.
Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unternehmen und ihrer Betriebsangehörigen.

Beispiel: