Tierhaltung (BHV)

Wachhund für betriebliche Zwecke

Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages ohne besondere Anzeige die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den betriebs- oder branchenüblichen Nebenrisiken, insbesondere aus der Haltung von Tieren für den versicherten Betrieb einschließlich der gesetzlichen Haftpflicht des Hüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist

Beispiel: