Nachhaftung (BHV)

Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses durch endgültige Produktions- und / oder endgültige Betriebseinstellung, nicht aus anderen Gründen (insbesondere nicht bei Kündigung des Vertragsverhältnisses), kann eine Verlängerung des Versicherungsschutzes im Umfang dieses Vertrages beantragt werden.
Diese Bestimmung findet auf die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung keine Anwendung.

Beispiel: