Varianten der BU (BU)

Grundsätzlich wird die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) von der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) unterschieden.

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung:

In Abgrenzung zur BUZ ist die SBU eben kein Koppelprodukt. Sie besitzt daher keine Hauptversicherung (Trägertarif) wie etwa die BUZ, sondern das BU-Risiko wird „solo“ versichert. Heutzutage haben eine Vielzahl von Versicherungsunternehmen entsprechende Angebote.

Doch Vorsicht ist geboten: Die SBU-Angebote müssen nicht immer zwangsläufig günstiger in der Prämie sein als eine BUZ mit zusätzlichem Versicherungsschutz (Tod oder Rente). Interessant ist die SBU sicherlich für diejenigen, die bereits für das Alter und die Hinterbliebenen ausreichend vorgesorgt haben und nur noch das BU-Risiko absichern oder erhöhen müssen.

Eine Übersicht der SBU-Anbieter und deren Bewertung finden Sie zum Beispiel auf der Homepage von Morgen & Morgen (www.morgenundmorgen.de). Ratings ersetzen dabei natürlich nicht die umfassende Finanz- und Vermögensanalyse. Vielmehr können sie Qualitätsindikatoren für Produkt & Unternehmen sein – nicht mehr und nicht weniger.


Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung:

Die bekannteste Form der Berufsunfähigkeitsvorsorge stellt die so genannte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) dar. Hierbei wird der BU-Schutz mit einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung kombiniert.

Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen bieten dabei einen systematischen Vermögensaufbau für die Zukunft. Es werden hierbei unterschieden:


Gleichzeitig kann in beiden Varianten für den Todesfall eine Hinterbliebenenabsicherung – in Form einer Todesfallversicherungssumme - vereinbart werden.

Demgegenüber stellt die Kombination einer BUZ mit einer Risiko-Lebensversicherung (RLV) eine preiswertere Alternative dar, da hier kein Kapital für das Alter aufgebaut wird. Andererseits bedeutet dies, dass im BU-Fall die Sparbemühungen der eigenen Altersvorsorge selbst fortgesetzt werden müssen, um das notwendige Altersvorsorgekapital aufzubauen.

Wichtig!: Gleich ob mit einer kapitalbildenden Versicherung oder einer RLV, im BU-Leistungsfall wird zum einen die vereinbarte BU-Rente ausgezahlt und die Hauptversicherung beitragsfrei gestellt. So werden beispielsweise weiter Prämien in die Rentenversicherung durch das Versicherungsunternehmen investiert, ohne dass der Kunde selbst weitere Prämien dafür aufbringen muss.