Kann der Arzt in den ersten sechs Monaten beim Versicherten die BU nicht feststellen und erst später zum Ergebnis kommen, wird das Versicherungsunternehmen erst ab dem siebten Monat die BU-Rente zahlen. Auch eine BU-Beitragsbefreiung wird erst dann einsetzen.
Eine bedingungsgemäße rückwirkende Anerkennung des Versicherers ist dann von Vorteil für den Kunden. Die BU-Rentenzahlung und die Beitragsbefreiung setzen dann rückwirkend ein, also mit dem Eintrittsmonat der Berufsunfähigkeit.