Einführung in die betriebliche Altersversorgung (bAV)

Einführung und rechtliche Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung

Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung (kurz: bAV) nimmt zu. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist klar, dass die gesetzliche Rente für die meisten Bürger nicht ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard im Alter sichern zu können. Ergänzende Vorsorgemaßnahmen sind also unverzichtbar. Der Gesetzgeber hat den Handlungsbedarf erkannt und mit Reformen in den vergangenen Jahren das System der Alterssicherung in Deutschland neu ausgerichtet. In der Zukunft wird die bAV eine wesentliche Rolle bei der Ergänzung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und damit bei der Sicherung des Lebensstandards im Alter spielen.

Die betriebliche Altersversorgung hat eine sehr lange Tradition, und Arbeitgeber und Arbeitnehmer ziehen dabei an einem Strang. Sie basiert auf dem Grundsatz des Freiwilligkeitsprinzips. Dem Arbeitgeber steht es somit frei, den Arbeitnehmern Leistungen der bAV zuzusagen. Aus diesem Grund müssen nicht alle Unternehmen den Arbeitnehmern firmenfinanzierte Versorgungsmodelle anbieten. Seit dem 01.01.2002 wurde das Freiwilligkeitsprinzip eingeschränkt, der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch erhalten. Von seinem Arbeitgeber kann er nun bAV fordern, die der Arbeitnehmer durch Verzicht auf Entgeltteile finanziert. Der Charakter der bAV hat sich dadurch mit der Konsequenz gewandelt, dass alle Arbeitgeber sich nun mit dem Thema der bAV und insbesondere deren arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen befassen müssen. Aber auch Arbeitgeber, die eine bAV bereits eingerichtet haben, müssen sich mit diesen Themen auseinandersetzen. Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 01. Januar 2005 sind die Regeln nochmals verändert worden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber auch Vermittler sind davon betroffen und werden sich die Frage stellen, ob bestehende Regelungen geändert, ergänzt oder anders genutzt werden sollten.


Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Eigenvorsorge ist die betriebliche Altersversorgung eine weitere bedeutende Säule der Alterssicherung. Das durch die gesetzliche Rentenversicherung gewährte Versorgungsniveau wird in Zukunft weiter sinken und steht aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und demografischer Prognosen unter Druck. Die für die meisten Menschen wichtigste Altersvorsorge, die gesetzliche Rentenversicherung, wird somit deutlich vermindert. Das bedeutet für den Markt der betrieblichen Altersversorgung, dass dadurch der einsetzende Wachstumstrend weiter forciert wird.


Historisches Umfeld

bAV hat lange Tradition Die Betriebsrenten bilden seit mittlerweile rund 170 Jahren einen wesentlichen Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Noch nie waren sie allerdings zur Absicherung des Lebensstandards so wichtig wie heute. Die bAV hat in Deutschland somit eine lange Tradition und ist älter als die gesetzliche Rentenversicherung. Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts gewährten die ersten Betriebe betriebliche Versorgungsleistungen in Form von „Versorgungswerken“. Zu den Pionierunternehmen zählen zum Beispiel Krupp, Gute Hoffnungshütte und Siemens. Allerdings ist diese Form von „Versorgungswerken“ mit der heutigen Gestaltung der bAV nicht mehr zu vergleichen.

Die Gründung der ursprünglichen bAV-Versorgungswerke erfolgte rein aus dem Fürsorgegedanken der jeweiligen Arbeitgeber und diente hauptsächlich dazu, die Arbeitnehmer für Notfälle abzusichern. Diese Fürsorge gewann im Zuge der Industrialisierung, der damit verbundenen Landflucht und der Auflösung der Großfamilie, die bis dahin die häufigste Form der „Altersvorsorge“ war, zunehmend an Bedeutung.Die Leistungen der bAV waren zunächst nicht an eine konkrete Gegenleistung des Arbeitnehmers gebunden. So verlor ein Arbeitnehmer z.B. bei einem vorzeitigen Ausscheiden sämtliche Ansprüche aus den Versorgungswerken.

Seit dem Beginn der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts wurde das Fürsorgeprinzip durch den Gedanken des Entgeltcharakters abgelöst. Die Leistungen der bAV wurden als Gegenleistung für die insgesamt erbrachte bzw. erwartete Betriebstreue angesehen.


Betriebsrentengesetz seit 22.12.1974

Am 22.12.1974 wurde das Betriebsrentengesetz verabschiedet. Der Gesetzgeber unterstrich dadurch die wachsende Bedeutung der bAV im Gesamtsystem der Alterssicherung. Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind bis zur jüngsten Gegenwart darin erhalten geblieben. Die bAV wird bis heute von vielen gesetzlichen Veränderungen geprägt: Mit dem Altersvermögensgesetz, den Änderungen des Betriebsrentengesetzes, dem seit dem 01.01.2005 gültigen Alterseinkünftegesetz sowie weiteren richterlichen Entscheidungen wurden Veränderungen und Verbesserungen auch auf der arbeitsrechtlichen Ebene vorgenommen.In diesem Studienbuch wird der aktuelle Stand Januar 2006 abgebildet.