Hinzuverdienst zur gesetzlichen EU-Rente

Versicherte, die zu ihrer bestehenden Erwerbsminderungsrente noch hinzuverdienen können und wollen, wird diese Rente gekürzt oder gar nicht gewährt – je nach Höhe des Hinzuverdienstes.

Abhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes gibt es die Rente wegen

voller Erwerbsminderung:


Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung:


Die Höhe des zulässigen Hinzuverdienstes richtet sich


MINDESTHINZUVERDIENSTGRENZE

Grundsätzlich gelten die jetzt beschriebenen Mindesthinzuverdienstgrenzen für Versicherte, welche in den vergangenen drei Kalenderjahren nie mehr als die Hälfte des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten verdient haben.

Zur Orientierung die Brutto-Monatsverdienste im Überblick: 2003: 1.206 EUR; 2004: 1.226 EUR; 2005: 1.232 EUR

Bis zu einem Hinzuverdienst von 345 EUR pro Monat (2006) wird die volle Erwerbsminderungsrente grundsätzlich ohne Ab-schläge ausgezahlt.

MINDEST-HINZUVERDIENST
* 345 EUR brutto im Monat.

Bei einem höheren Hinzuverdienst gibt es die Rente anteilig, d.h. die Rente wird bereits bei 346 EUR monatlichem Hinzuverdienst um satte 25% gekürzt.

Die monatlichen Mindesthinzuverdienstgrenzen betragen bis 30.06.2006:

Mindest-
Hinzuverdienst in EUR
West Ost
Rente wegen voller Erwerbsminderung
Vollrente 345,00 345,00
Dreiviertelrente 611,44 537,50
Halbrente 811,34 713,22
Viertelrente 1.011,23 888,94

Lesebeispiel: Ein Rentner (West) hat in den vergangen drei Jahren stets 50% des Durchschnittseinkommens verdient. Er darf für den Bezug der „vollen“ Halbrente nicht mehr als 811,34 EUR pro Monat hinzuverdienen. Anderenfalls würde er nur die Viertelrente bekommen und dürfte nicht mehr als 1.011,23 EUR hinzuverdienen. Würde der Rentner mehr als 1.011,23 EUR hinzuverdienen, würde er gar keine Rente wegen Erwerbsminderung bekommen.

Mindest-
Hinzuverdienst in EUR
West Ost
Rente wegen voller Erwerbsminderung
Vollrente 811,34 713,22
Halbrente 1.011,23 888,94

Lesebeispiel: Ein Rentner (Ost) hat in den vergangen drei Jahren stets 50% des Durchschnittseinkommens verdient. Er darf für den Bezug der Vollrente nicht mehr als 713,22 EUR pro Monat hinzuverdienen. Anderenfalls würde er nur die Halbrente bekommen und dürfte nicht mehr als 888,94 EUR verdienen. Bei einem höheren Hinzuverdienst als 888,94 EUR würde auch hier gar keine Rente mehr ausgezahlt werden.

ACHTUNG: 
Die Rente wird gar nicht gezahlt, wenn der Höchstwert des 
Hinzuverdienst überschritten wird!

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Erwerbsminderungsrente automatisch in die Altersrente umgewandelt. Ab diesem Zeitpunkt darf dann unbegrenzt hinzuverdient werden. Eine Kürzung der Rente ist für diesen Fall nicht vorgesehen.

INDIVIDUELLER HINZUVERDIENST ENTSCHEIDEND

Wie gesagt, die oben genannten Grenzbeträge (Mindesthinzuverdienst) gelten für Rentner, die zuletzt (maßgeblich sind die letzten drei Kalenderjahre) nicht mehr als die Hälfte des Durchschnittsverdienstes aller Arbeitnehmer verdient haben.


Beispiel „individueller Hinzuverdienst“:

Ein 30jähriger Versicherter hat am 10.10.2005 einen Unfall erlitten, ist seitdem erwerbsgemindert und bekommt deshalb rund 850 EUR Erwerbsminderungsrente. Er arbeitete seit seinem 20. Lebensjahr und hat in den letzten drei Jahren exakt durchschnittlich verdient.

Für ihn gelten folgende individuelle Hinzuverdienstgrenzen:

a) Bei Rente wegen voller Erwerbsminderung (bis 30.06.2006):

TABELLE

Da der Kunde exakt durchschnittlich verdient hatte, erhöhen sich entsprechend die Hinzuverdienstgrenzen um 100% zu den beschriebenen Mindesthinzuverdienstgrenzen.

Lesebeispiel: Der Versicherte verdient sich 500 EUR hinzu. Seine Erwerbsminderungsrente wird auf 3/4, also 638 EUR (850 EUR x ¾) herabgesetzt. Sein Einkommen beläuft sich demnach auf 1.138 EUR (500 EUR + 638 EUR). Würde er gerade 345 EUR monatlich hinzuverdienen, ergäbe sich gar ein höheres Gesamteinkommen von rund 1.195 EUR (850 EUR + 345 EUR).

b) Bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (bis 30.06.2006):

TABELLE