Fahrbare Maschinen

In dieser Sparte sind Maschinen und Anlagen aller gewerblichen und industriellen Betriebe, die ortsveränderlich sind, versicherbar. Hierzu zählen z.B. Bagger, Radlader, Turmdrehkräne, Bohranlagen, Kompressoren, Transportmischer. Anders als bei der betrieblichen Sachversicherung, bei der als sogenannter Sachinbegriffsversicherung die gesamte Betriebseinrichtung bzw. die gesamten Warenvorräte versichert sind, wird die Maschinenversicherung für einzelne, im Versicherungsschein genau definierte Maschinen abgeschlossen. Der Vorteil dieser Regelung ist, dass nur einzelne, z.B. besonders gefährdete Anlagen versichert werden können. Nachteil ist, dass jeder Austausch und jede Erweiterung der Anlage dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden muß.

Nicht versicherbar sind

Zu den versicherten Sachen gehören auch diejenigen Datenträger, die vom Benutzer nicht austauschbar sind (z.B. Festplatten jeder Art) sowie System-Programmdaten der Maschine.

Nicht versichert sind Hilfs- und Betriebsstoffe (z.B. Brennstoffe, Kühl-, Reinigungs- und Schmiermittel), und alle Teile, die während der Lebensdauer der Maschine mehrfach ausgewechselt werden müssen, z.B. Siebe, Schlaghämmer, Gummi-, Textil- und Kunstoffbeläge.

Verschleißteile wie Bohrer, Förderbänder, Seile, Kabel, Ketten sind nur dann versichert, wenn sie infolge eines Schadens an einem anderen Teil der Maschine mit beschädigt werden.


Versicherte Gefahren:

Alle Beschädigungen und Zerstörungen (Sachschäden) durch ein unvorhergesehenes Ereignis, z.B. Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, Überschwemmung, Hochwasser, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Kurzschluss, Überstrom, Überspannung mit oder ohne Feuererscheinung an elektrischen Einrichtungen, Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler, Versagen von Mess-,-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Wassermangel im Dampferzeuger, Sturm, Frost, Eisgang, Zerreißen infolge Fliehkraft, Überdruck, Unterdruck, Unfälle bei Transporten (außer Seetransporten).


Nicht versicherte Gefahren und Schäden:

Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten, Krieg, innere Unruhen, Atomenergie, Abnutzung, Rost, Abzehrungen, Diebstahl, Versaufen, Verschlammen bei Wasserbaustellen. Außerdem sind dem VN bei Vertragsabschluss bekannte Mängel und Schäden, für die ein Dritter als Lieferant, Hersteller oder Händler einzutreten hat, nicht versichert.

Im Unterschied zu den stationären Maschinen brauchen fahrbare Maschinen nicht in der betrieblichen Feuerversicherung berücksichtigt werden.


Versicherungssumme:

Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen, da ansonsten Unterversicherung besteht. Als Versicherungswert ist der jeweils gültige Listenpreis der Maschine im Neuzustand (Neuwert) zuzüglich Versandkosten anzusetzen. Rabatte und Preiszugeständnisse, die man bei der Bestellung der Maschine bekommen hat, bleiben unberücksichtigt, da der Hersteller nach einem Schadenfall, wenn man dringend und schnell eine Ersatzmaschine braucht, wahrscheinlich keine Rabatte mehr geben wird.


Ersatzleistung:

Im Falle eines Teilschadens werden die Reparaturkosten ersetzt. Die Versicherer sind dabei recht großzügig, da auch Mehrkosten für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit ersetzt werden, außerdem Kosten für Expressfracht. Ersetzt werden auch die Kosten für die Entsorgung der beschädigten Teile. Im Falle eines Totalschadens wird nur der Zeitwert ersetzt. Die Versicherer wollen mit dieser Regelung verhindern, dass z.B. ein alter Bagger kurz vor seiner Verschrottung in die Baugrube stürzt und vom Versicherer ein Neugerät voll bezahlt wird.


Beitrag:

Die Beitragssätze hängen von der Art des zu versichernden Gerätes ab. Nur saisonal eingesetzte Maschinen wie z.B. Zuckerrübenvollernter sind im allgemeinen preisgünstiger zu versichern als Geräte in exponierten, absturzgefährdeten Lagen, die zur Amortisation viele jährliche Betriebsstunden brauchen. Auch von Versicherer zu Versicherer gibt es horrende Unterschiede. Zur Ermittlung des Beitrags wird die Versicherungssumme auf einen fiktiven Stand von März 1971 zurückgerechnet und von diesem Stand aus mit dem Beitragssatz und dem Prämienfaktor im Abschlussjahr multipliziert. Dieser Prämienfaktor passt sich jedes Jahr an, so dass bei einer laufenden Maschinenversicherung keine Unterversicherung eintritt.


Indexzahlen Fahrbahre Maschinen

TABELLE