Staffelregel (BU)

Bei dieser Form gibt es zwei mögliche Staffel-Formen.

Staffel (A)
BU-Grad			BU-Rente
ab 25%			25% 
ab 50%			50% 
ab 75%			100% 


Staffel (B)
BU-Grad			BU-Rente
ab 33 1/3%		33 1/3%
ab 66 2/3%		100% 

Zwischen den Eckwerten beider Staffelformen wird immer nach dem exakten BU-Grad auch die entsprechende BU-Rente gezahlt. Bei 40%iger Berufsunfähigkeit beträgt die BU-Rente entsprechend 40% der vereinbarten Vollrente. Die BUZ-Beitragsbefreiung setzt bei Erreichen des „Mindest-BU-Grades“ sofort zu 100% ein.

Abbildung 17: Staffel- versus Pauschalregelung Datei:staffelregelung.jpg