Versicherungsdauer (BU)

Kommt es in diesem Zeitraum zur Berufsunfähigkeit, wird die Leistung (z.B. die BU-Rente) gezahlt. Liegt der Zeitpunkt der BU-Feststellung außerhalb dieses „Zeitfensters“, wird keine Leistung fällig.

Bei „Risikoberufen“ werden seitens der Versicherungsgesellschaften die Versicherungsdauern auf bestimmte Alter (z.B. 50, 55, 60 Jahre) maximiert, um das Risiko ihrerseits zu begrenzen.


Abbildung 16:Versicherungs- und Leistungsdauer in der BU 570px