Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Dieser Ausschluss ist die Reaktion der VR auf das neu in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das als sog. Antidiskriminierungsgesetz Schadensersatzansprüche des Diskriminierungsopfers mit Beweislastumkehr für ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen vorsieht, die aus Arbeitsverhältnissen oder Massengeschäften des täglichen Lebens resultieren. Solche Ansprüche sollen nicht automatisch unter die Haftpflichtversicherung fallen. Einige Versicherer haben hierzu schon verschiedene Deckungskonzepte vorgelegt, teilweise als Rechtsschutzversicherung, als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder im Rahmen der D&O-Versicherung aber auch als Allgemeine Haftpflichtversicherung. Der Musterentwurf des GdV dazu steht noch aus. Dabei geht die Tendenz in die Richtung einer Versicherungslösung als separate Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.