Binnenwaren Transportversicherung (auch Generalpolice genannt)

Der Haftungsumfang der Binnenwaren-Transportversicherung ist variabel. Er richtet sich nach der Eigenart des zu versichernden Gutes - z.B. der Bruchempfindlichkeit - und nach Ihren Wünschen. Die Möglichkeit zur Gestaltung des Versicherungsschutzes reichen von der eingeschränkten Deckung - gegen Schäden durch Unfall des Transportmittels, Naturkatastrophen, Brand, Blitzschlag, Explosion - bis zur so genannten vollen Deckung, also gegen Schäden als Folge aller versicherten Gefahren einschließlich Bruch, Verbiegen, Verbeulen, Rost usw.

Unter den Versicherungsschutz fallen u.a. nicht die Schäden, die durch politische Ereignisse verursacht werden. Außerdem besteht u.a. kein Versicherungsschutz, wenn die Transportgüter durch eine Verzögerung der Reise, durch inneren Verderb oder dem Fehlen oder Mängel handelsüblicher Verpackung schadhaft werden.

Sie erhalten im Schadenfall den gesamten Schaden bis zum Wert des Gutes ersetzt, sofern die Versicherungssumme richtig bemessen ist.

Die Transportversicherung wird im Regelfall als Rahmenvertrag abgeschlossen, zu dem Anmeldungen einzeln oder summarisch erfolgen. Für Einzeltransporte ist selbstverständlich auch der Abschluss eines Einzelvertrages möglich.