Vereinsvorstände

Etwa 90 Prozent der Vorstände der rund 500.000 eingetragenen Vereine in Deutschland kennen nicht die mit ihrem Amt verbundenen Haftungsrisiken. Wie die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) vor Kurzem mitteilte, gilt dies besonders für die Steuer- und Abgabenrisiken. Die Arbeitsgemeinschaft wies daraufhin, dass nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes ein ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorsitzender eines Vereins für die Erfüllung der steuerlichen Verbindlichkeiten des Vereins haftet. Laut Auskunft von Experten muss der Vorstand gegebenenfalls sogar mit seinem Privatvermögen für die Organisation einstehen. Die Experten weisen nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes zudem darauf hin, dass der Vereinsvorsitzende auch haftet, wenn die Verwaltungsangelegenheiten an ein anderes Mitglied oder beispielsweise Steuerberater abgegeben wurden. Nach Angaben der AGEV wissen viele Vorstände zudem nicht, dass es die Möglichkeit gibt, sich gegen die meisten Risiken abzusichern. Der Schutzbrief für Vereinsvorstände ist den meisten Vereinen nicht bekannt, da sie sich der Problematik und der Gefahren im Ehrenamt bisher nicht bewusst sind. Die AGEV berät Vorstände und Organisationen in allen Fragen rund um den Verein. Auch wurde der Vereinsschutzbrief - ähnlich dem Schutzbrief für Autofahrer - entwickelt. Damit können die Risiken minimiert werden.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV)