Krankenhaustagegeldversicherung (Private Krankenversicherung)

Der Versicherungsnehmer vereinbart mit dem Abschluss einer solchen Versicherung, dass auch die Kosten abgedeckt werden, welche grundsätzlich durch den Krankenhausaufenthalt zusätzlich entstehen. Dabei wird für jeden Tag des Krankenhausaufenthalts dem Versicherungsnehmer eine bestimmte Summe, das Krankenhaustagegeld, ausgezahlt.

Insbesondere für Selbständige und Freiberufler kann diese Zusatzversicherung von Bedeutung zur Finanzierung der weiterlaufenden Fixkosten im Betrieb sein.

Grundsätzlich kann das Krankenhaustagegeld zweckunbestimmt eingesetzt werden.