- je nach Pflegestufe wird ein Tagegeld fällig
- für den Fall der Pflegebedürftigkeit wird ein Tagegeld in Höhe von z.B. 25 EUR vereinbart
- Leistung unabhängig von den tatsächlichen Kosten
Bei manchen Tarifangeboten wird zusätzlich nach stationärer und ambulanter Pflege in der Tagesgeldleistung unterschieden.