Pflegekostenversicherung (Private Pflegeversicherung)

In Abgrenzung zur Pflegetagegeldversicherung wird innerhalb der Pflegekostenversicherung an die (Vor-)Leistung der Pflegepflichtversicherung (gesetzlich oder privat) angeknüpft. Die Restkosten, also die Differenz zwischen Vorleistung und tatsächlichen Kosten, kann durch die Pflegekostenversicherung ganz oder teilweise – je nach vertraglicher Vereinbarung – übernommen werden.