Der Umfang der staatlichen Förderung im Jahr 2008
Beispiel 1: allein stehend, ohne Kinder
TABELLE
Anmerkungen:
1) Summe aus Eigenleistung sowie Grund- und Kinderzulage
2) Grundzulage 154 €
3) 4 v. H. des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, höchstens 2.100 €, abzüglich Summe der Zulagen in Höhe von 154 €, mindestens jedoch 154 €
4) Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag; unter Berücksichtigung des zweiten Gesetzes zur Familienförderung
5) Summe der Grund- und Kinderzulage und ggf. zusätzliche Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug im Verhältnis zur Sparleistung
Beispiel 2: allein stehend, ein Kind
TABELLE
Anmerkungen:
1) Summe aus Eigenleistung sowie Grund- und Kinderzulage
2) Grundzulage 154 €
3) je kindergeldberechtigtes Kind 185 €
4) 4 v. H. des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, höchstens 2.100 €, abzüglich Summe der Zulagen in Höhe von 339 €, mindestens jedoch 75 €
5) Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag; unter Berücksichtigung des zweiten Gesetzes zur Familienförderung
6) Summe der Grund- und Kinderzulage und ggf. zusätzliche Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug im Verhältnis zur Sparleistung
Beispiel 3: Ehepaar, zwei Kinder, ein Rentenversicherungspflichtiger
TABELLE
Anmerkungen:
1) Eines Ehegatten
2) Summe aus Eigenleistung sowie Grund- und Kinderzulage
3) Grundzulage 308 €
4) je kindergeldberechtigtes Kind 185 €
5) 4 v. H. des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, höchstens 2.100 €, abzüglich Summe der Zulagen in Höhe von 678 €, mindestens jedoch 60 €
6) Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag; unter Berücksichtigung des zweiten Gesetzes zur Familienförderung
7) Summe der Grund- und Kinderzulage und ggf. zusätzliche Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug im Verhältnis zur Sparleistung
Beispiel 4: Ehepaar, ohne Kinder, zwei Rentenversicherungspflichtige
TABELLE
Anmerkungen:
1) Eines Ehegatten
2) Summe aus Eigenleistung sowie Grund- und Kinderzulage
3) Grundzulage 308 €
4) 4 v. H. des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, höchstens 4.200 €, abzüglich Summe der Zulagen in Höhe von 308 €, mindestens jedoch 180 €
5) Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag; unter Berücksichtigung des zweiten Gesetzes zur Familienförderung
6) Summe der Grund- und Kinderzulage und ggf. zusätzliche Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug im Verhältnis zur Sparleistung
Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 09.2007).