Kleines Lexikon zur Kfz Versicherung

Annahmezwang Verpflichtung des Versicherers, Versicherungsanträge anzunehmen, etwa in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bagatellschäden Schäden mit geringer Schadenhöhe. Beamtentarif Bezeichnung für einen Sondernachlass für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Deckungszusage Gewährung von Versicherungsschutz. Doppelkarte Bestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung, die bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss. Fahrzeughalter Derjenige, der ein Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht und die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. Grüne Karte Versicherungsbescheinigung für Fahrten ins Ausland. Haftpflicht Verpflichtung gegenüber einem geschädigten Dritten für den durch eigenes Verhalten entstandenen Schaden einzustehen. Haftpflichtversicherung Schadenversicherung, die berechtigte Schadenersatzleistungen übernimmt und unberechtigte abweist. Kaskoversicherung Verschiedene Versicherungsformen für Land-, Wasser-, Luft- und Weltraumfahrzeuge. Bei Kraftfahrzeugen werden Schäden am eigenen Fahrzeug durch Beschädigung oder Verlust z.B. durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung übernommen. Klauseln Besondere Vereinbarungen in einem Versicherungsvertrag. Kraftfahrzeugversicherung Umfasst die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung sowie den Autoschutzbrief. Mallorca-Police Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland. Werden in einem Schadensfall Ansprüche gestellt, die über die (Mindest-)Versicherungssummen des Urlaubslandes hinausgehen, gleicht die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die darüber hinausgehenden Ansprüche bis zur hierfür vereinbarten Summe innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs aus. Mopedversicherung Versicherungspflicht für Mopeds, die durch ein Versicherungskennzeichen nachgewiesen wird. Nutzungsausfall Verkehrsopfer haben gegen Unfallschuldige Anspruch auf Entschädigung während der Reparaturdauer eines beschädigten Kraftfahrzeugs oder während der Lieferzeit eines Neufahrzeugs. Diese Entschädigung kann aus der Kostenübernahme für einen Mietwagen oder aus einer entsprechenden Geldleistung, dem Nutzungsausfall, bestehen. Obliegenheiten Verhaltensnormen für Versicherungsnehmer. Ombudsmann Unabhängige Schiedsstelle für Beschwerden von Versicherungskunden. Prämie Ausdruck für Versicherungsbeiträge. Schaden Ereignis, das die Vermögenslage des Versicherten verschlechtert und - wenn es versichert ist - die Versicherungsleistung auslöst. Schadenfreiheitsrabatt Preisnachlass, den schadenfreie Autofahrer erhalten. Schadenersatz ist nach gesetzlichen Haftpflichtregelungen immer zu leisten, wenn man einem Dritten einen Schaden zugefügt hat. Schmerzensgeld Geldentschädigung für erlittene körperliche Verletzungen. Selbstbeteiligung Festgelegter Betrag oder prozentualer Anteil, den der Kunde im Schadenfall selbst zu übernehmen hat. Tarif Bezeichnung für die verschiedenen Preisstaffeln der Versicherungsprodukte einer Versicherungsgesellschaft. Tarifzonen Regional unterschiedliche Gefahrenzonen einzelner Versicherungsarten, etwa bei der Sturm- oder Kraftfahrzeugversicherung. Teileliste Liste der in der Kaskoversicherung mitversicherten Autoteile. Totalschaden Schwerwiegender Sachschaden, der nicht durch Reparatur behoben wird. Aufgrund der zu erwartenden Reparaturkosten ist eine Instandsetzung unwirtschaftlich. Im Falle eines Totalschadens wird der Schaden auf der Grundlage des Wiederbeschaffungswertes abzüglich eines verbleibenden Restwertes abgerechnet. Typentarif Begriff der Kfz-Versicherung. Beim Typentarif richtet sich der Beitrag nach dem Schadenverlauf des jeweiligen Autotyps. Typklassenverzeichnis Verzeichnis aller PKW und deren verschiedenen Typklassen. Versicherungsantrag Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages. Versicherungsdauer Zeitdauer, während der ein Versicherungsvertrag besteht. Versicherungsfall Schadenfall. Versicherungsort Räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes. Versicherungspflicht Zwang zum Abschluss eines Versicherungsvertrages. Die Autohaftpflichtversicherung ist eine solche Pflichtversicherung. Versicherungsschein Police, Urkunde über den Versicherungsvertrag. Versicherungssumme Der im Vertrag vereinbarte Höchstbetrag der Leistung. Versicherungssteuer Steuer auf den Geldumsatz bei Versicherungsverhältnissen. Vertragsstrafe Strafe, die ein Versicherungskunde zahlen muss, wenn er sich Preisnachlässe unrechtmäßig erschlichen hat. Zum Beispiel einen Rabatt für das Parken in der Garage, wenn gar keine Garage vorhanden ist. Vorläufige Deckungszusage Gewährung von Versicherungsschutz im Rahmen eines vorläufigen Vertrages. Wiederbeschaffungswert Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadens.

Quellenhinweis:

Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 10.2007).