Kleines Lexikon zur Risikolebensversicherung

Antragsteller: ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten, an den die Todesfallleistung gezahlt werden soll. In der Regel ist er auch der Beitragszahler.


Gesundheitsprüfung: Sie ist im Allgemeinen die Voraussetzung für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen sind meist erst ab Versicherungssummen von 125.000 Euro oder bei höherem Eintrittsalter üblich.


Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police.


Überschussbeteiligung: Überschüsse bei Risikolebensversicherungen entstehen durch eine rationelle Verwaltung bei der Versicherungsgesellschaft und dadurch, dass weniger Todesfälle eintreten, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben. Bei der Risikolebensversicherung werden Überschüsse normalerweise zur Verrechnung mit den Tarifbeiträgen genutzt. Der zu zahlende Beitrag verringert sich dann entsprechend.


Versicherte Person: ist diejenige, deren Leben versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse. Wenn die versicherte Person stirbt, dann wird die Versicherungsleistung fällig.


Quellenhinweis:

Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 09.2007).