Kleines Lexikon zur Rechtsschutzversicherung

Ausschlüsse: Diese Ereignisse sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, zum Beispiel Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen.


Beitragsangleichung: Wenn im Vertrag vereinbart, kann sich der Beitrag während der Laufzeit erhöhen.


Bußgelder: muss der Kunde selbst aufbringen.


Erfolgsaussichten: Bevor der Versicherer das Kostenrisiko übernimmt, prüft er, ob der Rechtsstreit Chancen auf Erfolg hat.


Geltungsbereich: bezeichnet die Länder, in denen der Versicherungsschutz gilt. Verträge nach den Versicherungsbedingungen ARB 2000 haben weltweite Gültigkeit.


Risikoveränderung: Wenn sich das versicherte Risiko verändert, zum Beispiel das versicherte Auto verkauft wird oder sich der Kunde selbständig macht, muss dies der Versicherung gemeldet werden.


Versicherungssumme: Die Rechtsschutzversicherung trägt Kosten bis zu der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme.


Vorsätzliche Straftaten: In diesen Fällen, zum Beispiel bei Beleidigung, Diebstahl oder Betrug, gibt es keinen Versicherungsschutz.


Vorvertraglichkeit: Wenn sich der Anlass für den Rechtsstreit vor dem vertraglichen Beginn der Versicherung ereignet hat, wird kein Versicherungsschutz gewährt.


Wartezeit: Für die meisten Leistungsbausteine gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Dies bedeutet, dass sich ein Streit frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn angebahnt haben darf.


Quellenhinweis:

Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 10.2007).