Doppelversicherung

Eine weitere Möglichkeit der Vertragsaufhebung besteht im Fall der Doppelversicherung.

Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn ein Interesse gegen dieselbe Gefahr in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist, also z.B die PHV bei zwei unterschiedlichen VR eingedeckt ist. Wenn eine solche Doppelversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der VN dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.

Dieses Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der VN es nicht unverzüglich geltend macht, nachdem er von der Doppelversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird mit dem Ablauf der Versicherungsperiode wirksam, in der sie verlangt wird.