Diskussion:Doppelversicherung

--Jasen King 20:00, 30. Okt 2007 (CET) Diskussion:

Doppelversicherung zu einer Haftpflichtversicherung. Gibt es das denn überhaupt?

Es gibt doch keinen Versicherungswert wie z. B. zu einer Hausratversicherung (Wert des Hausrats). Zur Haftpflichtversicherung gibt es m. E. keinen Versicherungswert, der irgend eine Versicherungssumme übersteigen könnte. Was meint denn hier der Fachmann?


--Jasen King 20:00, 30. Okt 2007 (CET)

Ist möglich. Siehe nachfolgenden Auszug aus dem VVG-Handbuch von Prof. Schirmer: § 18 Versicherungsleistung

Ich habe den Text aber nach Lektüre des entsprechenden Abschnitts bei Professor Schirmer auf der Seite grundsätzlich neu eingestellt.

1. Passivenversicherung

Sie schützt das Vermögen des VN insgesamt: Auf Grund des Versicherungsfalls entstehen neue Verbindlichkeiten des VN. Diese zusätzlichen Belastungen sind der Vermögensschaden, den das VU ausgleichen muss: Haftpflichtversicherung, Krankheitskostenversicherung, Rechtsschutzversicherung.

In der Passivenversicherung besteht kein Versicherungswert, da die Belastung des VN mit Verbindlichkeiten regelmäßig in der Höhe unbegrenzt ist. Da die Belastung mit weiteren Verbindlichkeiten immer einen Schaden darstellt, auch wenn der VN weder Einkommen noch Vermögen besitzt (BGHZ 57, 83; 59, 148), ist auch das beim VN vorhandene Vermögen zur Bestimmung eines Versicherungswertes ungeeignet. In der Passivenversicherung fehlt also der Versicherungswert als weiterer leistungsbegrenzender Faktor neben der Versicherungssumme. Daraus folgt, dass Über- und Unterversicherung nicht denkbar sind. Mehrfache Versicherung (Doppelversicherung) ist dagegen auch in der Passivenversicherung möglich (vgl. unten VI 3).

--Admin - Friedel Rohde 08:15, 31. Okt 2007 (CET)