Versicherungsdauer (BU)

Kommt es in diesem Zeitraum zur Berufsunfähigkeit, wird die Leistung (z.B. die BU-Rente) gezahlt. Liegt der Zeitpunkt der BU-Feststellung außerhalb dieses „Zeitfensters“, wird keine Leistung fällig.

Bei „Risikoberufen“ werden seitens der Versicherungsgesellschaften die Versicherungsdauern auf bestimmte Alter (z.B. 50, 55, 60 Jahre) maximiert, um das Risiko ihrerseits zu begrenzen.


Abbildung 16:Versicherungs- und Leistungsdauer in der BU 570px


Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).