Auslandsreise-Krankenversicherung (Krankenversicherung)

Der gesetzliche Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Europäische Union, Norwegen, Liechtenstein. Zwischen der Schweiz, Türkei und Tunesien gibt es ein Sozialversicherungsabkommen. Soweit die Theorie. In der Praxis müssen die niedergelassenen Ärzte den Auslandskrankenschein gar nicht akzeptieren.

Mit einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung sind die medizinischen Leistungen und der notwendige Rücktransport nach Deutschland versichert.

Die Prämie für eine Jahrespolice (bei bis zu 6 Wochen Reisedauer) liegt in aller Regel zwischen 7 und 20 EUR. Dabei spielen Alter, Geschlecht und das Eintrittsalter (bis zum tarifbedingten Höchsteintrittsalter) keine Rolle.


Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 2006).