Zahnzusatzversicherung (Krankenversicherung)

Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 50% der Kosten, die die GKV für angemessen definiert. Über ein Bonusprogramm kann der Versicherte selbst diesen Anteil auf 65% anheben, soweit er innerhalb der letzen 10 Jahre die notwenigen Vorsorgeuntersuchungen nachweisen kann.

Fazit: Dem Versicherten bleibt in jedem Fall eine Selbstbeteiligung von min. 35-50% an den Zahnersatzkosten. Diese Kosten können privat über eine Zusatzversicherung gedämpft werden.

Die Tarifwelt sieht hierzu im Wesentlichen folgende unterschiedliche Erstattungsformen vor:

1. Prozentuale Erstattung des gesamten Rechnungsbetrages, maximal aber 80, oder 90% bei Anrechnung der GKV

2. Prozentuale Erstattung des Differenzbetrages nach Vorleistung der GKV

3. Aufstockung des GKV-Betrages auf z.B. 90% des Gesamtrechnungsbetrags

4. Dieselbe Leistung wie der GKV-Betrag

Oftmals sind in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss die Ersatzleistungen der privaten Zusatzversicherungen auf Höchstgrenzen beschränkt. Zu den Kosten zählt die zahntechnische Leistung sowie die zahnärztliche Behandlung.



Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 2006).