Allgefahrendeckung (Elektronik)

D.h., Versicherungsschutz besteht bei Zerstörung oder Beschädigung sowie bei Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub versicherter Sachen, soweit diese unvorhergesehen eintreten und nicht ausdrücklich durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.


Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde erstellt von Pe Sturm.