Beratungs-Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht

für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist der Eintritt eines Ereignisses, dass die Rechtslage verändert hat.

Zum Beispiel Beratung

Das könnte auch Ihnen passieren:

Bei einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit des Anwalts werden Kosten bis zu 500 EUR je Rechtsschutzfall (R+V) übernommen. Wichtig: Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist hier die Änderung der Rechtslage. Eine vorsorgliche Beratung ist nicht versicherbar.


Quellenhinweis: Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).