Hausratversicherung: Deckungskonzepte

„Basis“, „Plus“, „Top“, „Kompakt“, „Komplett“, „Komfort“, „Exclusiv“... Es gibt viele Bezeichnungen für Deckungskonzepte, die von Versicherern angeboten werden. Sie beinhalten in unterschiedlichem Maße Klauseln, die den vorher beschriebenen Versicherungsschutz erweitern oder aber Ausschlüsse, die laut VHB 92 oder VHB 2000 gelten, negieren. Diejenigen, die am häufigsten vorkommen, sind nachstehend beschrieben.

Zu den meisten Klauseln gelten Entschädigungsgrenzen, die häufig prozentual auf die Versicherungssumme berechnet werden. Diese Begrenzungen können von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich ausfallen.


Erweiterungen zur Gefahr Feuer

Hier handelt es sich um Schäden, die nicht durch direkten Einschlag eines Blitzes hervorgerufen wurden, sondern indirekt, z.B. wenn der Blitz in eine Überlandleitung einschlägt und dadurch eine Überspannung verursacht, die den Fernseher beschädigt.


Es gibt Versicherer die, entgegen den „normalen“ Bedingungen, auch Sengschäden bis zu einer bestimmten Grenze entschädigen. Das ist eine sinnvolle Erweiterung, denn wie leicht kann es passieren, dass durch eine brennende Zigarette oder umfallende Kerze ein Loch ins Polster gebrannt wird.


Schäden, die durch ein Kraft- oder Schienenfahrzeug zustande kommen, das gegen das Haus fährt und dadurch Hausratgegenstände beschädigt, sind hier gemeint. Meistens gilt der Versicherungsschutz nur, solange sich die Gegenstände in geschlossenen Räumen befinden.


Erweiterungen zur Gefahr Leitungswasser

Diese Klausel stellt das Wasser im Aquarium dem Leitungswasser gleich. Es sind hier auch Schäden mitversichert, die durch ein auslaufendes Aquarium entstehen, z.B. am Teppich oder an Möbeln.


Analog der Klausel Aquarien sind auch Schäden durch hieraus austretendes Wasser mitversichert.


Entgegen dem „normalen“ Versicherungsschutz sind hier auch Schäden versichert, die durch Rückstau verursacht werden, der wetterbedingt ist, z.B. durch starken Regen. Voraussetzung ist jedoch hierfür meistens, dass ein funktionierendes Rückstauventil vorhanden ist.


Wenn diese Klausel Vertragsbestandteil ist, übernimmt die Versicherung auch Kosten, die dadurch entstehen, dass ein Rohrbruch einen Mehrverbrauch an Wasser verursacht. In den meisten Fällen werden Wasserabrechnungen aus vorangegangenen Jahren zum Vergleich herangezogen, um die Höhe dieses Schadens festzustellen.


Erweiterungen zu Einbruchdiebstahl

Es werden hier Sachen ersetzt, die aus einem geschlossenen KFZ gestohlen werden und nicht über die KFZ-Versicherung zu regulieren sind, z.B. wenn Sonnenbrillen aus dem Auto entwendet werden. Nicht versichert sind hier jedoch elektronische Geräte, Fotoapparate und Wertsachen.


Während Diebstahl im Normalfall immer nur in Verbindung mit einem Einbruch versichert ist, gibt es hier eine Ausnahme. Der einfache Diebstahl von Sachen vom Versicherungsgrundstück ist mitversichert, und zwar für Wäsche, Kleidung, Gartengeräte, Gartenmöbel, Kinderwagen.


Durch die Klausel wird Ersatz geleistet, wenn ein Fahrrad gestohlen wird, solange es in Benutzung war und gesichert abgestellt wurde (mit Fahrradschloss) oder wenn es sich in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand. (Wenn es aus Ihrem eigenen verschlossenen Keller gestohlen wird, ist dies ohnehin versichert.) Da über diese Klausel nicht nur eines, sondern die Fahrräder der ganzen Familie versichert werden können, sollten Sie darauf achten, ob die hier vereinbarte Entschädigungsgrenze (meistens 1 % der Versicherungssumme) ausreicht. Falls nicht, kann diese gegen Mehrbeitrag erhöht werden.


Diese Klausel beinhaltet den Versicherungsschutz für Sachen, die Ihnen bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder bei einer Kur aus dem Zimmer gestohlen werden.


Allgemeine Erweiterungen

Der Versicherer garantiert hiermit, die vereinbarte Versicherungssumme als ausreichend anzusehen und keine Abzüge im Schadenfall vorzunehmen.


Hier ist vereinbart, dass alle Sachen, die im Beruf oder Gewerbe gebraucht werden, mitversichert sind, also auch, wenn diese sich in Räumen befinden, die ausschließlich gewerblich genutzt werden. Zu diesen Sachen zählen sowohl Arbeitsgeräte als auch Einrichtungsgegenstände, bei manchem Versicherer auch Musterkollektionen.


Über diese Klausel sind Gebäudebestandteile wie z.B. eine Alarmanlage mitversichert.


Gegenstände, die bei einer Bank z.B. im Schließfach lagern sind hier ebenfalls bis zu einer bestimmten Grenze mitversichert.


Die Klausel sichert die Übernahme von Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung zu, wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall nicht mehr bewohnbar ist. Die Entschädigungshöhe ist zeitlich oder mit einem Prozentsatz von der Versicherungssumme begrenzt.


Zusätzlich zu den in den Bedingungen schon enthaltenen Gefahren sind über diese Klausel versichert: Schäden durch Implosion (kommt am Fernseher vor), Verpuffung, Überschallknall, aber auch Schäden durch innere Unruhen und Streik.


Gemeint sind Kosten, die anfallen können, wenn man z.B. nach einem Brand jemanden beauftragt, die Wohnung zu bewachen, damit nicht geplündert wird.


Hier kann man auch Aufwendungen für vorläufige Maßnahmen erstattet bekommen, z.B., wenn man selbst zunächst ein Vorhängeschloss an der aufgebrochenen Wohnungstür anbringt, bis die endgültige Reparatur von Tür und Schloss durchgeführt wird.


Diese Klausel definiert die Kosten für einen Umzug infolge eines Versicherungsfalls als mitversicherte Kosten (wie Transportkosten).

Es gibt einige Klauseln, die in den Bedingungen festgeschriebene Begrenzungen verbessern. Dies kann z.B. sein bei Wertsachen, Außenversicherung, Kosten für Transport und Lagerung.


Hierzu zählen Schäden durch Überschwemmung, Überflutung, Erbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. In den meisten Fällen wird dieser Versicherungsschutz mit einer hohen Selbstbeteiligung angeboten. Durch derartige Schadenereignisse in den letzten Jahren besteht zunehmend Interesse an diesem Versicherungsschutz, natürlich besonders in Gegenden, wo z.B. Überschwemmungen oder Erdbeben schon vorgekommen sind. Die Versicherer sind jedoch eher vorsichtig. Die meisten Anbieter versichern nur Gebäude/Grundstücke, die in den letzten Jahren frei von derartigen Schäden waren, oder sie schließen bestimmte Postleitzahlengebiete von vornherein aus.


Es gibt Versicherer, die spezielle Konzepte anbieten, die sich Allgefahrendeckung nennen. Die versicherten Sachen sind dann auch gegen Verlust oder Verschwinden jedweder Art versichert, meistens mit einer Selbstbeteiligung. Diese Konzepte sind eher für hochwertige Haushalte gedacht (z.B. mit einer Mindestversicherungssumme von 150.000 Euro und/oder einem hohen Anteil an Werstsachen). Wenn dies auf Ihre Wohnung zutrifft, lassen Sie sich darüber beraten, ob sich eine solche Versicherung für Sie lohnt.