Allgemeine Erweiterungen (Hausrat)

Der Versicherer garantiert hiermit, die vereinbarte Versicherungssumme als ausreichend anzusehen und keine Abzüge im Schadenfall vorzunehmen.


Hier ist vereinbart, dass alle Sachen, die im Beruf oder Gewerbe gebraucht werden, mitversichert sind, also auch, wenn diese sich in Räumen befinden, die ausschließlich gewerblich genutzt werden. Zu diesen Sachen zählen sowohl Arbeitsgeräte als auch Einrichtungsgegenstände, bei manchem Versicherer auch Musterkollektionen.


Über diese Klausel sind Gebäudebestandteile wie z.B. eine Alarmanlage mitversichert.


Gegenstände, die bei einer Bank z.B. im Schließfach lagern sind hier ebenfalls bis zu einer bestimmten Grenze mitversichert.


Die Klausel sichert die Übernahme von Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung zu, wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall nicht mehr bewohnbar ist. Die Entschädigungshöhe ist zeitlich oder mit einem Prozentsatz von der Versicherungssumme begrenzt.


Zusätzlich zu den in den Bedingungen schon enthaltenen Gefahren sind über diese Klausel versichert: Schäden durch Implosion (kommt am Fernseher vor), Verpuffung, Überschallknall, aber auch Schäden durch innere Unruhen und Streik.


Gemeint sind Kosten, die anfallen können, wenn man z.B. nach einem Brand jemanden beauftragt, die Wohnung zu bewachen, damit nicht geplündert wird.


Hier kann man auch Aufwendungen für vorläufige Maßnahmen erstattet bekommen, z.B., wenn man selbst zunächst ein Vorhängeschloss an der aufgebrochenen Wohnungstür anbringt, bis die endgültige Reparatur von Tür und Schloss durchgeführt wird.


Diese Klausel definiert die Kosten für einen Umzug infolge eines Versicherungsfalls als mitversicherte Kosten (wie Transportkosten).


Es gibt einige Klauseln, die in den Bedingungen festgeschriebene Begrenzungen verbessern. Dies kann z.B. sein bei Wertsachen, Außenversicherung, Kosten für Transport und Lagerung.