Wichtige Erweiterungen (Hausrat)

Erweiterungen zur Gefahr Feuer

Hier handelt es sich um Schäden, die nicht durch direkten Einschlag eines Blitzes hervorgerufen wurden, sondern indirekt, z.B. wenn der Blitz in eine Überlandleitung einschlägt und dadurch eine Überspannung verursacht, die den Fernseher beschädigt.


Es gibt Versicherer die, entgegen den „normalen“ Bedingungen, auch Sengschäden bis zu einer bestimmten Grenze entschädigen. Das ist eine sinnvolle Erweiterung, denn wie leicht kann es passieren, dass durch eine brennende Zigarette oder umfallende Kerze ein Loch ins Polster gebrannt wird.


Schäden, die durch ein Kraft- oder Schienenfahrzeug zustande kommen, das gegen das Haus fährt und dadurch Hausratgegenstände beschädigt, sind hier gemeint. Meistens gilt der Versicherungsschutz nur, solange sich die Gegenstände in geschlossenen Räumen befinden.


Erweiterungen zur Gefahr Leitungswasser

Diese Klausel stellt das Wasser im Aquarium dem Leitungswasser gleich. Es sind hier auch Schäden mitversichert, die durch ein auslaufendes Aquarium entstehen, z.B. am Teppich oder an Möbeln.


Analog der Klausel Aquarien sind auch Schäden durch hieraus austretendes Wasser mitversichert.


Entgegen dem „normalen“ Versicherungsschutz sind hier auch Schäden versichert, die durch Rückstau verursacht werden, der wetterbedingt ist, z.B. durch starken Regen. Voraussetzung ist jedoch hierfür meistens, dass ein funktionierendes Rückstauventil vorhanden ist.


Wenn diese Klausel Vertragsbestandteil ist, übernimmt die Versicherung auch Kosten, die dadurch entstehen, dass ein Rohrbruch einen Mehrverbrauch an Wasser verursacht. In den meisten Fällen werden Wasserabrechnungen aus vorangegangenen Jahren zum Vergleich herangezogen, um die Höhe dieses Schadens festzustellen.


Erweiterungen zu Einbruchdiebstahl

Es werden hier Sachen ersetzt, die aus einem geschlossenen KFZ gestohlen werden und nicht über die KFZ-Versicherung zu regulieren sind, z.B. wenn Sonnenbrillen aus dem Auto entwendet werden. Nicht versichert sind hier jedoch elektronische Geräte, Fotoapparate und Wertsachen.


Während Diebstahl im Normalfall immer nur in Verbindung mit einem Einbruch versichert ist, gibt es hier eine Ausnahme. Der einfache Diebstahl von Sachen vom Versicherungsgrundstück ist mitversichert, und zwar für Wäsche, Kleidung, Gartengeräte, Gartenmöbel, Kinderwagen.


Durch die Klausel wird Ersatz geleistet, wenn ein Fahrrad gestohlen wird, solange es in Benutzung war und gesichert abgestellt wurde (mit Fahrradschloss) oder wenn es sich in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand. (Wenn es aus Ihrem eigenen verschlossenen Keller gestohlen wird, ist dies ohnehin versichert.) Da über diese Klausel nicht nur eines, sondern die Fahrräder der ganzen Familie versichert werden können, sollten Sie darauf achten, ob die hier vereinbarte Entschädigungsgrenze (meistens 1 % der Versicherungssumme) ausreicht. Falls nicht, kann diese gegen Mehrbeitrag erhöht werden.


Diese Klausel beinhaltet den Versicherungsschutz für Sachen, die Ihnen bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder bei einer Kur aus dem Zimmer gestohlen werden.