Hausratversicherung: Wohngemeinschaften

Wenn Sie mit jemandem Zusammenziehen, gelten dadurch oft zwei Hausratversicherungen für eine Wohnung. Wenn beide Verträge bei der gleichen Gesellschaft bestehen, lässt sich sicher problemlos ein Vertrag daraus machen. Wenn die Verträge jedoch bei verschiedenen Gesellschaften bestehen, gibt es verschiedene Varianten:

Tipp: Bedenken Sie, dass die älteren Verträge im Hinblick auf den Versicherungsumfang verbessert werden könnten. Nutzen Sie also die Gelegenheit, und lassen Sie sich über Neuerungen beraten. Eine Umstellung kann sich lohnen.