Hausratversicherung: Verreisen

Wenn Sie auf Reisen gehen, sind Sie laut Versicherungsbedingungen verpflichtet, in der kalten Jahreszeit, die Räume ausreichend zu beheizen oder wasserführende Leitungen zu entleeren. Tun Sie dies nicht, und deshalb entsteht z.B. ein Leitungswasserschaden, kann der Versicherer eine Entschädigung verweigern oder auch kündigen. Wenn die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt ist, müssen Sie dem Versicherer dies mitteilen. Wahrscheinlich wird dann ein Zuschlag verlangt.