Wohngebäudeversicherung

Was ist eine Wohngebäudeversicherung

Wohnen ist teuer. Nicht nur der Bau des eigenen Heims oder der Kauf einer Eigentumswohnung, sondern auch die leidigen Monatsmieten verschlingen heute einen großen Teil des Einkommens. Viel Geld fließt außerdem in die Einrichtung und Ausstattung. Um so wichtiger ist es, Hab und Gut finanziell ausreichend zum Beispiel für den Fall zu versichern, dass die Waschmaschine ausläuft, Einbrecher ein Fenster aufhebeln, ein Sturm das Dach abdeckt oder ein Feuer die Wohnung verwüstet.

Die Gebäudeversicherung

Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, benötigt eine Gebäudeversicherung. Sie deckt Risiken durch Feuer und Leitungswasser sowie Sturm ab Windstärke acht und Hagelschäden ab. Versichert ist das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Das kann zum Beispiel ein fest verklebter Teppichboden oder eine Einbauküche sein. Aber auch Zentralheizungsanlagen und Sanitärinstallationen zählen dazu.

Wichtig: Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zur Wohngebäudeversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.

Vorteile einer Wohngebäudeversicherung

Gebäudebesitzer brauchen ausreichenden Versicherungsschutz. Ist das Gebäude zerstört, bezahlt der Versicherer den ortsüblichen Neubauwert. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten ersetzt. Sind Wohnräume unbenutzbar, zahlt der Versicherer für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel sechs oder zwölf Monate, den Mietverlust oder den ortsüblichen Mietwert, wenn der Kunde die Räume selbst bewohnt hat.

In der Regel sind die einzelnen Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagelschäden) in der verbundenen Wohngebäudeversicherung enthalten. Die Risiken können aber auch einzeln versichert werden.

Eine Feuerversicherung darf auf gar keinen Fall fehlen, denn wenn es brennt, dann oft richtig. Meist ist die Feuerpolice sogar Voraussetzung für einen Bankkredit zum Hausbau. Die Versicherung ist als Einzelpolice oder im Paket mit dem Schutz für die Risiken Sturm/Hagel und Leitungswasser zu haben. Versichert sind jeweils die Schäden am Haus und an festeingebautem Mobiliar wie Einbauschränken oder Teppichböden sowie die Abbruch- beziehungsweise Aufräumkosten.

Eine Sturmversicherung lohnt sich nach den schlimmen Erfahrungen der vergangenen Jahre in allen Teilen Deutschlands. Eigentümern von Fußbodenheizungen und allen Gebäudebesitzern in Regionen mit aggressivem Leitungswasser ist auch eine Leitungswasserversicherung dringend zu empfehlen.

Gegen Extraprämie ist eine Elementarschadenversicherung zu haben, die als Zusatz zur Gebäudepolice abgeschlossen werden kann. Versichert sind u.a. Schäden durch Erdbeben, Erdrutsch und Überschwemmung.

Der Preis für die Gebäudeversicherung richtet sich nach dem Alter und der Bauweise des Gebäudes, nach den versicherten Gefahren und nach dem Standort. Das Standardpaket für einen Altbau mit einer Wohnfläche von 140 Quadratmetern kostet etwa 260 Euro im Jahr, für einen Neubau etwa 230 Euro. Auch hier ist der Abschluss eines Vertrages mit Selbstbehalt in der Regel möglich.

Abschluss einer Wohngebäudeversicherung

Was man beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung beachten sollte

Was tun im Schadenfall (Wohngebäude)

Kleines Lexikon zur Wohngebäudeversicherung

Basisversicherungssumme: Diese Summe muss ermittelt werden, um den Wert eines Gebäudes anzugeben. Die automatische regelmäßige Anpassung dieser Summe an die Wertsteigerung der Immobilie ist wichtig, damit der Versicherer bei einer Zerstörung des Gebäudes den ortsüblichen Neuwert ersetzt.

Bausteinsystem: Angebot, bei dem der Versicherte seinen Versicherungsschutz aus mehreren Bausteinen zusammenstellen kann, beispielsweise die Gebäudeversicherung.

Entschädigungsgrenzen: Maximale Entschädigung durch den Versicherer. Aufräumungskosten sind manchmal beispielsweise mit maximal zehn Prozent der Versicherungssumme abgesichert.

Grobe Fahrlässigkeit: Der Versicherer kann seine Leistung verweigern und dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, wenn dieser beim Verlassen der Wohnung beispielsweise den Herd nicht ausschaltet.

Leistungsausschluss: Vertraglich festgelegte Ereignisse, bei denen es keine Versicherungsleistungen gibt.

Neuwert: Wert des Wohngebäudes nach dem ortsüblichen Neubauwert.

Selbstbeteiligung/Selbstbehalt: Festgelegter Betrag oder prozentualer Anteil, den der Versicherte im Schadenfall selbst zu übernehmen hat.

Unterversicherung: Wenn Haus mit einer zu geringen Summe versichert sind, zahlt der Versicherer im Schadenfall nur anteilig.

Versicherungssumme: Betrag, den der Versicherer im Schadenfall höchstens zu zahlen hat.

Quellenhinweis

Die zentralen Teile des Artikels wurden mit freundlicher Genehmigung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“ zur Verfügung gestellt (Stand des Originaltextes 10.2007).