Unterversicherung

Unterschreitet die Versicherungssumme den Versicherungswert erheblich – in der Regel sind das mindestens 10 Prozent –, ist der Versicherer nur zu einer im entsprechenden Verhältnis gekürzten Leistung verpflichtet. Beratungstipp: Bei Hausratversicherungen wird gerne mit Pauschalversicherungssummen pro Quadratmeter Wohnfläche gearbeitet, bei denen ein Unterversicherungsverzicht gewährt wird. Dies kann ein Beratungsfehler sein, wenn der Gesamtwert erheblich über der so berechneten Versicherungssumme liegt und im Totalschadenfall die Versicherungssumme plus einer Vorsorge begrenzend wirkt. Auch umgekehrt kann dies ein Beratungsfehler sein, wenn die Versicherungssumme erheblich zu hoch gewählt wird und der Kunde mehr Prämie bezahlt als notwendig.


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung des Rudolf Haufe Verlages, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.haufe.de (Stand des Originaltextes 01.2008).