Versorgungslücke (BU)

Die Versorgungslücke ist bei jedem Menschen unterschiedlich groß und individuell zu bestimmen. Es gilt die Faustformel: Je höher das Einkommen, desto größer die Versorgungslücke! Kleiner wird die Differenz, wenn zusätzlich Erträge aus zum Beispiel einer Vermietung oder den Kapitalanlagen erzielt werden.

Unabhängig von sonstigem Einkommen ist es sinnvoll, wenn sich die versicherte Berufsunfähigkeitsrente am Nettoeinkommen orientiert. Unternehmensspezifische Höchstgrenzen zwischen 75% und 80% des Nettoeinkommens sind in der Regel versicherbar.

Künftige mögliche Gehaltssteigerungen des Kunden und die Inflation sollten in jedem Fall berücksichtigt werden und durch festgelegte dynamische Erhöhungen kompensiert werden.

Zusätzlich bietet die Nachversicherungsgarantie die Option, bei bestimmten Ereignissen wie Geburt eines Kindes oder Hochzeit die Versicherungsleistung entsprechend den neuen Bedürfnissen anzupassen. Besonderer Vorteil: es ist bis zu bestimmten Höchstgrenzen keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.

Grundsätzlich gilt: Bei Berufsunfähigkeit fällt für den Betroffenen das Arbeitseinkommen komplett aus. Unvorhergesehene Zusatzausgaben, beispielsweise für einen notwenigen Hausumbau, eine Haushaltshilfe oder ähnliches können den Finanzbedarf zusätzlich verschärfen.

Notwendig ist auch hier eine regelmäßige Überprüfung der Vorsorgebilanz des Kunden und gegebenenfalls die Anpassung der Absicherung auf Veränderungen.


Abbildung 12: Versorgungslücke bei BU

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Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).