Hausratversicherung: Unterversicherung

Unterversicherung bedeutet, die Versicherungssumme in Ihrer Police ist geringer als der tatsächliche Wert Ihres Hausrates. Stellt der Versicherer dies bei einem Schaden fest, kann er die Entschädigung kürzen.

Ein Beispiel: Haben Sie in Ihrem Hausrat Gegenstände für insgesamt 50.000 Euro, aber nur eine Summe von 40.000 Euro versichert, erhalten Sie im Schadenfall nur 80% der tatsächlich angefallenen Kosten.

Wenn Sie die Klausel Unterversicherungsverzicht vereinbart haben, bedeutet dies, dass keine Abzüge im Schadenfall gemacht werden. Der Versicherer akzeptiert damit die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und erkennt diese als richtig an.

Voraussetzung für die Gewährung dieser Klausel ist eine Mindestversicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche.

Diese bewegt sich je nach Versicherer zwischen 600 bis 750 Euro je Quadratmeter. Wenn sie z.B. eine Wohnung mit 60 Quadratmetern Wohnfläche haben, der Versicherer 650 Euro je Quadratmeter voraussetzt, damit die Klausel Vertragsbestandteil sein kann, müssten Sie eine Versicherungssumme von 39.000 Euro vereinbaren.

Das erscheint Ihnen zu hoch?

Bedenken Sie, dass alle Sachen zum Neuwert versichert sind. Das heißt, Grundlage für die Ermittlung der Versicherungssumme sind die Wiederbeschaffungspreise und zwar für alle Sachen, die Sie in Ihrer Wohnung haben. Beispiel: Ein alter geschenkter Vollholztisch kostet zum Neuwert ab 1.500€


Weiterführende Links

Siehe Hausratversicherung