Hausratversicherung: Wohngemeinschaften

Wenn zwei Zusammenziehen, gelten dadurch oft zwei Hausratversicherungen für eine Wohnung. Wenn beide Verträge bei der gleichen Gesellschaft bestehen, lässt sich sicher problemlos ein Vertrag daraus machen. Wenn die Verträge jedoch bei verschiedenen Gesellschaften bestehen, gibt es verschiedene Varianten:

Tipp: Zu bedenken ist, dass die älteren Verträge im Hinblick auf den Versicherungsumfang verbessert werden könnten.


Weiterführende Links

Siehe Hausratversicherung