Straf-Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz zur Verteidigung gegen den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, wie z.B.


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Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).