Rechtsschutzversicherung für Selbstständige und Firmen


Rechtsstreitigkeiten können teuer werden, und oft ist der Ausgang eines Verfahrens kaum einzuschätzen. Das gilt auch für Selbstständige und Firmen, denen allerdings eine Rechtsschutzversicherung nur begrenzt das Kostenrisiko abnimmt.

Was beinhaltet eine Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung zahlt die gesamten Kosten eines Rechtsstreits, sowohl die eigenen Anwaltskosten, als auch die Kosten der Gegenseite, Kosten für Gutachten und natürlich die Gerichtskosten.

Was ist versichert?

Für Freiberufler, Selbstständige und Firmen gilt, dass Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsrecht sowie vor dem Sozial- und Finanzgericht versichert sind. Darüber hinaus sind Verfahren im Straf- und Ordnungsrecht versichert und zur Durchsetzung von eigenen Haftpflichtansprüchen. Streitigkeiten in Verkehrssachen sowie im gewerblichen Mietrecht können als Zusatzbausteine mit eingeschlossen werden. Bei freien Berufen gilt das Disziplinar- und Standesrecht als mitversichert, und gegen Zuschlag kann auch ein Spezial-Straf-Rechtsschutz eingeschlossen werden, der Vorsatztaten, wie beispielsweise Steuerhinterziehung, einschließt.

Wer ist nicht versichert?

Das betriebliche Mahnwesen ist leider ausgeschlossen. Dafür werden gute Rechtsanwälte benötigt. Ausnahmen bieten besondere Versicherungskonzepte für Ärzte, Apotheker und Heilberufe. Generell ausgeschlossen sind Streitigkeiten auf Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB). Der Verwaltungs-Rechtsschutz ist nur in Verkehrssachen generell eingeschlossen. Einige Versicherer bieten jedoch auch einen erweiterten Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten an, beispielsweise wenn es um die Erteilung von Konzessionen oder Meinungsverschiedenheiten mit der Gewerbeaufsicht geht.

Gibt es Besonderheiten zu beachten?

Gerade im gewerblichen Bereich gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Konzepte, sowohl bezogen auf Berufsgruppen (z.B. Heilwesen, Landwirtschaft) als auch auf besondere Klauseln. Ob eine Versicherungsvertrags-Rechtsschutz, einen Antidiskriminierungs-Rechtsschutz, einen Daten-Rechtsschutz oder einen Vertrags-Rechtsschutz für Nebengeschäfte oder gar einen erweiterten Verwaltungs-Rechtsschutz in vorgeschalteten Widerspruchsverfahren benötigt wird, sollte in einer Beratung geklärt werden.


Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns bei dem Verband der Fairsicherungsmakler®, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte.