PHV: Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Die Gewässerschaden-HV bietet dem VN Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus:

Beispiel:


Mitversichert sind

Beispiel:

Ersetzt werden auch erfolglose Aufwendungen, die der VN im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte.

Beispiel:

Für die Erstattung von Rettungskosten ist es unerheblich, aus welchem Rechtsgrund (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) der VN zur Zahlung dieser Kosten verpflichtet ist. Rettungskosten sind auch Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustandes von Grundstücks- und Gebäudeteilen – auch des VN –, wie er vor Beginn der Rettungsmaßnahmen bestand, also Eigenschäden. Eintretende Wertverbesserungen oder Kosten, die zur Erhaltung, Reparatur oder Erneuerung der Anlage selbst ohnehin entstanden wären, sind allerdings abzuziehen.

Beispiel:

Für Gerichts- und Anwaltskosten bleibt es bei der Regelung der Ziff. 5 AHB wonach die Aufwendungen des VRs für Kosten nicht auf die Versicherungssummen angerechnet werden.

Ausgeschlossen sind

Beispiel:

vorsätzlich herbeigeführte Schäden

Beispiel: