Rechtsschutz für die Vertretung als Nebenkläger, Verletztenbeistand oder im Täter-Opferausgleich bei Verletzung durch eine schwere Straftat, wie z.B.
Fallbeispiel:
Sie wurden bei einem Zugunglück schwer verletzt. Zur Wahrung Ihrer Interessen im Strafverfahren gegen den Verantwortlichen müssen Sie als Nebenkläger auftreten...
Siehe Rechtsschutzversicherung
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.