Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten im privaten Bereich in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, z. B. im
Siehe Rechtsschutzversicherung
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).