Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter oder Vermieter möglich
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben, z.B.
Es besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner jeweils im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als
Der Versicherungsschutz für die jeweils gewünschte Eigenschaft muss ausdrücklich beantragt werden!
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Siehe Rechtsschutzversicherung
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).