Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter oder Vermieter möglich
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben, z.B.
Fallbeispiele
Wichtig:
Es besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner jeweils im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als
Der Versicherungsschutz für die jeweils gewünschte Eigenschaft muss ausdrücklich beantragt werden!
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Siehe Rechtsschutzversicherung
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.