Unbenannte Gefahren

Bei dem Baustein „unbenannte Gefahren“ handelt es sich um eine Kombination aus den üblichen Versicherungsprodukten und einer Allgefahrendeckung. Dieser Baustein kann in allen Bereichen der Sachversicherung, hauptsächlich aber im Bereiche der betrieblichen Sachversicherung, vereinbart werden.

Versicherungsschutz entsteht demnach als Ergänzung zu den benannten Gefahren:

Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, innere Unruhen, Streik, Aussperrung und böswillige Beschädigung.

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache zerstört oder beschädigt werden.

Es gilt das Prinzip:

Alles ist versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Die wichtigsten Ausschlüsse sind:

Schadensbeispiele für unbenannte Gefahren:


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