Zillmerung

Benannt nach August Zillmer (1831 – 1893).

Ein versicherungsmathematisches Verfahren von bereits angefallenen, aber noch nicht getilgten Abschlusskosten bei der Berechnung der Deckungsrückstellung. Bei einer Zillmerung ergibt sich zu Beginn der Vertragszeit kein, bzw. im Laufe der ersten Jahre, nur nur ein gering aufbauender Rückkaufswert.

Manche Gesellschaften bieten Misch-Tarife mit sogenannter Teil-Zillmerung an. Bei diesen Tarifen verteilen sich die Abschlusskosten z.B. auf die ersten 5 Jahre, wodurch ein Kompromiß „Rückkaufswert vs. Abschlusskosten“ eingegangen wird.

Zusammenfassende Vor-/ und Nachteile für den VN

Der Vorteil eines gezillmerten Tarifes liegt in einer höheren Ablaufleistung zum Ende des Vertrages als bei einem ungezillmerten Tarif. Hierzu ist es natürlich notwendig, den Vertrag bis zum Ende der vereinbarten Vertrauslaufzeit zu bedienen.

Der Vorteil bei einem ungezillmerten bzw. einem teilgezillermten Tarif liegt in einem höheren Rückkaufswert bzw. einer höheren beitragsfreien Versicherungssumme bei einer frühen Kündigung des Vertrags. Die Ablaufleistung ist etwas geringer als bei einem gezillmerten Tarif.