Die 50% Klausel besagt:
Der Vertriebspartner VP haftet solange bis der Kunde doppelt so viel einbezahlt hat, wie der Vertriebspartner Provision erhalten hat: Beispiel erhält der VP 40%0 rechnet sich die 50% Klausel wie folgt: (Bewertungsumme/1000 x40 x2) / Monatsbeitrag ergibt z.B. 24 Monate
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