50% Klausel Haftungszeitraum Provisionen


Die 50% Klausel besagt:

Der Vertriebspartner VP haftet solange bis der Kunde doppelt so viel einbezahlt hat, wie der Vertriebspartner Provision erhalten hat: Beispiel erhält der VP 40%0 rechnet sich die 50% Klausel wie folgt: (Bewertungsumme/1000 x40 x2) / Monatsbeitrag ergibt z.B. 24 Monate

Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde erstellt von FABIS.