Berücksichtigungszeit ist die Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr.
In der Zeit vom 1.1.1992 - 31.3.1995 konnte man auf Antrag auch durch die nicht erwerbsmäßige Pflege eines Angehörigen Berücksichtigungszeiten wegen Pflege erwerben.
Siehe Gesetzliche Rentenversicherung
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de