Pflichtbeiträge (Gesetzliche Rentenversicherung)

Pflichtbeiträge sind Beiträge, die zu zahlen sind oder als gezahlt gelten, wenn eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder auf Antrag besteht.

Im Gegensatz zu freiwilligen Beiträgen werden Pflichtbeiträge bei der Prüfung sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen.


Weiterführende Links

Siehe Gesetzliche Rentenversicherung


Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de