Arbeitsentgelt (Gesetzliche Rentenversicherung)

Das Arbeitsentgelt ist die Grundlage der Beitragsberechnung für Arbeitnehmer.

Dazu gehören grundsätzlich alle Einnahmen, die aus einem Beschäftigungsverhältnis zufließen, zum Beispiel auch:


Weiterführende Links

Siehe Gesetzliche Rentenversicherung


Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de